Luftansicht des St. Josefskrankenhaus Freiburg

Zentrale Notaufnahme
St. Josefskrankenhaus
Sautierstraße 1
79104 Freiburg im Breisgau

T 0761 2711-2518
F 0761 2711-782512
Zentrale.Notaufnahme@rkk-klinikum.de

Hausordnung für das St. Josefskrankenhaus Freiburg

Luftansicht des St. Josefskrankenhaus Freiburg

Liebe Patientinnen und Patienten, liebe Besucher,

die in dieser Hausordnung zusammengefassten Regeln sollen helfen, einen störungsfreien und rücksichtsvollen Umgang zwischen unseren Patienten, deren Besuchern und den Mitarbeitern des Krankenhauses zu gewährleisten.

FAQ zum Aufenthalt im St. Josefskrankenhaus Freiburg

Für wen gilt die Hausordnung?

Die Hausordnung gilt für alle Personen, die das St. Josefskrankenhaus betreten oder sich auf dem Gelände befinden.

Warum gibt es eine Hausordnung im Krankenhaus?

Die Hausordnung regelt das respektvolle und störungsfreie Miteinander zwischen Patientinnen, Patienten, Besucherinnen, Besuchern und Mitarbeitenden.

Was bedeutet Rücksichtnahme im Krankenhausalltag?

Patientinnen und Patienten sollen Rücksicht aufeinander nehmen, insbesondere auf Ruhezeiten, Hygiene und gemeinschaftliche Bereiche.

Wann ist Nachtruhe?

Die Nachtruhe beginnt um 22:00 Uhr. Ab dann soll auf Telefonate und Fernsehen verzichtet werden, sofern es keine besondere Vereinbarung im Zimmer gibt.

Darf ich eigene Geräte mitbringen?

  • TV-Geräte dürfen nicht mitgebracht werden.
  • Private Elektrogeräte müssen vor Nutzung durch die technische Werkstatt des Krankenhauses geprüft werden.

Gilt ein Handyverbot im Krankenhaus?

Die Nutzung von Mobiltelefonen ist in allen Funktions- und Untersuchungsbereichen untersagt.

Sind Haustiere erlaubt?

Das Mitbringen von Haustieren ist grundsätzlich nicht erlaubt. Für Blindenführhunde gibt es Sonderregelungen.

Was muss ich bei Schäden an Gegenständen tun?

Schäden sind dem Pflegepersonal zu melden. Für verursachte Schäden haftet die verursachende Person selbst.

Wann und wo darf ich Besucher empfangen?

Es gibt keine einheitlichen Besuchszeiten. Die Regelungen werden von den Fachbereichen selbst festgelegt. Auf Intensiv- und onkologischen Stationen gelten spezielle Bestimmungen.

Was muss ich beim Verlassen der Station beachten?

  • Beim Verlassen des Zimmers sollten Patientinnen und Patienten Bademantel oder Freizeitkleidung tragen.
  • Vor dem Verlassen der Station ist das Pflegepersonal oder ein Arzt zu informieren.
  • Das Verlassen des Krankenhausgeländes ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des zuständigen Arztes erlaubt.

Wo darf geraucht werden?

Rauchen ist ausschließlich in den ausgewiesenen Bereichen außerhalb des Krankenhauses gestattet.

Ist Alkohol erlaubt?

Alkoholische Getränke dürfen nur mit Erlaubnis eines Arztes konsumiert werden, da mögliche Wechselwirkungen mit Medikamenten auftreten können.

Wo darf geparkt werden?

Nur auf gekennzeichneten Parkplätzen oder im Parkhaus. Im Eingangsbereich ist das Parken verboten. Falsch abgestellte Fahrzeuge können kostenpflichtig abgeschleppt werden.

Gibt es Verbote für bestimmte Aktivitäten?

  • Werben, Hausieren, Betteln sowie politisch motivierte Aktivitäten sind verboten.
  • Das Auslegen von Werbematerial oder die Durchführung von Sammlungen ist nur mit Genehmigung der Geschäftsführung erlaubt.
  • Für Film-, Funk- und Fotoaufnahmen, die veröffentlicht werden sollen, ist eine vorherige Genehmigung der Geschäftsführung nötig.

Was passiert bei Verstößen gegen die Hausordnung?

Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Beschwerden können an das Stationsteam oder die Geschäftsführung gerichtet werden.

 

Sie erhalten alle weiterführenden Informationen zu Ihrem Aufenthalt bei der Aufnahme, danke für Ihre Unterstützung.

Ihr Weg zu uns

Beim Laden des Inhalts findet - analog zu anderen Internetseiten - eine Übertragung Ihrer Browser-Informationen (z.B. IP-Adresse) an CARTO statt. Um die Karte sehen zu können ist Ihr Einverständnis zu dieser Übertragung nötig. Unsere Datenschutzerklärung enthält weitere Information dazu.

Platzhalter für die Karte

St. Josefskrankenhaus Freiburg
Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Freiburg

Sautierstraße 1
79104 Freiburg im Breisgau

T 0761 2711-0
F 0761 2711-78 2302
sjk-info@artemed.de

  • Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln

    Sie erreichen das St. Josefskrankenhaus am besten mit der Straßenbahn Linie 3 (Haltestelle "Tennenbacher Straße"). Der Fußweg zum St. Josefskrankenhaus beträgt ca. drei Minuten. Weitere Informationen erhalten Sie über die VAG Fahrplanauskunft.

  • Anreise mit dem Auto

    Sie erreichen das St. Josefskrankenhaus unter der Adresse Sautierstraße 1 in 79104 Freiburg im Breisgau. Direkt neben dem Haupteingang finden Sie die Zufahrt zu unserer Tiefgarage, wo Ihnen Parkplätze zur Verfügung stehen. Die Gebühren je angefangene 30 Minuten betragen 1,50 Euro, höchstens jedoch 20 Euro je Kalendertag. Weitere Parkmöglichkeiten bestehen in den öffentlichen Parkhäusern im Umfeld des St. Josefskrankenhauses.

Weiterführende Informationen

Veralteter Browser

Sie verwenden einen veralteten Browser. Die korrekte Darstellung der Webseite ist nicht garantiert und die Bedienung ist eingeschränkt bis hin zu nicht bedienbar.