Liebe Patientinnen und Patienten, liebe Besucher,
die in dieser Hausordnung zusammengefassten Regeln sollen helfen, einen störungsfreien und rücksichtsvollen Umgang zwischen unseren Patienten, deren Besuchern und den Mitarbeitern des Krankenhauses zu gewährleisten.
Die Hausordnung gilt für alle Personen, die das St. Josefskrankenhaus betreten oder sich auf dem Gelände befinden.
Die Hausordnung regelt das respektvolle und störungsfreie Miteinander zwischen Patientinnen, Patienten, Besucherinnen, Besuchern und Mitarbeitenden.
Patientinnen und Patienten sollen Rücksicht aufeinander nehmen, insbesondere auf Ruhezeiten, Hygiene und gemeinschaftliche Bereiche.
Die Nachtruhe beginnt um 22:00 Uhr. Ab dann soll auf Telefonate und Fernsehen verzichtet werden, sofern es keine besondere Vereinbarung im Zimmer gibt.
Die Nutzung von Mobiltelefonen ist in allen Funktions- und Untersuchungsbereichen untersagt.
Das Mitbringen von Haustieren ist grundsätzlich nicht erlaubt. Für Blindenführhunde gibt es Sonderregelungen.
Schäden sind dem Pflegepersonal zu melden. Für verursachte Schäden haftet die verursachende Person selbst.
Es gibt keine einheitlichen Besuchszeiten. Die Regelungen werden von den Fachbereichen selbst festgelegt. Auf Intensiv- und onkologischen Stationen gelten spezielle Bestimmungen.
Rauchen ist ausschließlich in den ausgewiesenen Bereichen außerhalb des Krankenhauses gestattet.
Alkoholische Getränke dürfen nur mit Erlaubnis eines Arztes konsumiert werden, da mögliche Wechselwirkungen mit Medikamenten auftreten können.
Nur auf gekennzeichneten Parkplätzen oder im Parkhaus. Im Eingangsbereich ist das Parken verboten. Falsch abgestellte Fahrzeuge können kostenpflichtig abgeschleppt werden.
Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Beschwerden können an das Stationsteam oder die Geschäftsführung gerichtet werden.
Sie erhalten alle weiterführenden Informationen zu Ihrem Aufenthalt bei der Aufnahme, danke für Ihre Unterstützung.
Beim Laden des Inhalts findet - analog zu anderen Internetseiten - eine Übertragung Ihrer Browser-Informationen (z.B. IP-Adresse) an CARTO statt. Um die Karte sehen zu können ist Ihr Einverständnis zu dieser Übertragung nötig. Unsere Datenschutzerklärung enthält weitere Information dazu.
St. Josefskrankenhaus Freiburg
Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Freiburg
Sautierstraße 1
79104 Freiburg im Breisgau
T 0761 2711-0
F 0761 2711-78 2302
sjk-info@artemed.de
Sie erreichen das St. Josefskrankenhaus am besten mit der Straßenbahn Linie 3 (Haltestelle "Tennenbacher Straße"). Der Fußweg zum St. Josefskrankenhaus beträgt ca. drei Minuten. Weitere Informationen erhalten Sie über die VAG Fahrplanauskunft.
Sie erreichen das St. Josefskrankenhaus unter der Adresse Sautierstraße 1 in 79104 Freiburg im Breisgau. Direkt neben dem Haupteingang finden Sie die Zufahrt zu unserer Tiefgarage, wo Ihnen Parkplätze zur Verfügung stehen. Die Gebühren je angefangene 30 Minuten betragen 1,50 Euro, höchstens jedoch 20 Euro je Kalendertag. Weitere Parkmöglichkeiten bestehen in den öffentlichen Parkhäusern im Umfeld des St. Josefskrankenhauses.